Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
FBG Vorderes Kinzigtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich Willkommen bei der Forstbetriebsgemeinschaft Vorderes Kinzigtal-Durbach
Herzlich Willkommen bei der Forstbetriebsgemeinschaft Vorderes Kinzigtal-Durbach
Herzlich Willkommen bei der Forstbetriebsgemeinschaft Vorderes Kinzigtal-Durbach

Abschöpfung von Fördermitteln

Informationen über die Möglichkeiten der forstlichen Förderung

Kurzinfo:

Verschiedene Arbeiten im Wald können nach den Förderrichtlinien des Landes bezuschusst werden.

Eine Übersicht der Fördermaßnahmen finden Sie in diesem Dokument.

Die Anträge werden über den zuständigen Revierleiter oder direkt beim Amt für Waldwirtschaft in Offenburg eingereicht. Den Förderantrag können Sie hier herunterladen.




Detaillierte Informationen vom Amt für Waldwirtschaft:

Folgende Maßnahmen werden bezuschusst:

  • Naturverjüngungen, Wiederaufforstungen und Vorbau in Laub- und Mischwäldern
  • Jungbestandspflege und Betriebsgutachten im Privatwald
  • Erstaufforstungen
  • Bodenschutzkalkungen
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse / Forstbetriebsgemeinschaften
  • Waldwegebau und Instandsetzung
  • Walderholungs- und Schutzfunktionen

Förderanträge können bis zum 31. Januar (1. HJ) bzw. 31. Juli (2. HJ) angenommen werden. Eine frühzeitige Antragstellung ist aufgrund längerer Zeiträume bis zur Bewilligung (Förderzusage des Landes) unbedingt zu empfehlen.

Vorraussetzungen

  • zuwendungsberechtigt sind private und kommunale Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • die einzelne Förderfläche bei Kulturen und Naturverjüngungen hat mindestens 0,1 ha Größe und einen Laubholzanteil von 40 Prozent 
  • als Saatgut oder als Forstpflanze liegt herkunftsgesichertes Vermehrungsgut vor
  • Wildverbiss- und Fegeschutz ist gewährleistet

Anträge nehmen die Sachbearbeiter Förderung bei den FBZ entgegen. Die Förderanträge sind am PC aufzurufen, auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben. Die Forstrevierleiter und die Sachbearbeiter "Förderung" sind Ihnen gerne behilflich.

Bewilligung
Erst mit der Bewilligung des Antrags hat der Antragssteller einen verbindlichen Anspruch auf die Förderung.

Maßnahmendurchführung
Die Maßnahmen, für die Förderungen beantragt wurden, dürfen erst nach der Bewilligung durch das Regierungspräsidium begonnen werden. Ein vorzeitiger Beginn führt dazu, dass der Antrag nicht bewilligt wird.­

Verwendungsnachweis 
Mit Abschluss der Maßnahme trägt der Waldbesitzer die tatsächlich vollzogenen Flächen, Leistungsmengen und Kosten in das Formular „Verwendungsnachweis“ ein und sendet dieses unterschrieben an das Amt für Waldwirtschaft in Offenburg oder an den zuständigen Forstbezirk.