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Herzlich Willkommen bei der Forstbetriebsgemeinschaft Vorderes Kinzigtal-Durbach
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Abschöpfung von Fördermitteln

Informationen über die Möglichkeiten der forstlichen Förderung

Kurzinfo:

Verschiedene Arbeiten im Wald können nach den Förderrichtlinien des Landes bezuschusst werden.

Eine Übersicht der Fördermaßnahmen finden Sie in diesem Dokument.

Die Anträge werden über den zuständigen Revierleiter oder direkt beim Amt für Waldwirtschaft in Offenburg eingereicht. Den Förderantrag können Sie hier herunterladen.




Detaillierte Informationen vom Amt für Waldwirtschaft:

Folgende Maßnahmen werden bezuschusst:

  • Naturverjüngungen, Wiederaufforstungen und Vorbau in Laub- und Mischwäldern
  • Jungbestandspflege und Betriebsgutachten im Privatwald
  • Erstaufforstungen
  • Bodenschutzkalkungen
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse / Forstbetriebsgemeinschaften
  • Waldwegebau und Instandsetzung
  • Walderholungs- und Schutzfunktionen

Förderanträge können bis zum 31. Januar (1. HJ) bzw. 31. Juli (2. HJ) angenommen werden. Eine frühzeitige Antragstellung ist aufgrund längerer Zeiträume bis zur Bewilligung (Förderzusage des Landes) unbedingt zu empfehlen.

Vorraussetzungen

  • zuwendungsberechtigt sind private und kommunale Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • die einzelne Förderfläche bei Kulturen und Naturverjüngungen hat mindestens 0,1 ha Größe und einen Laubholzanteil von 40 Prozent 
  • als Saatgut oder als Forstpflanze liegt herkunftsgesichertes Vermehrungsgut vor
  • Wildverbiss- und Fegeschutz ist gewährleistet

Anträge nehmen die Sachbearbeiter Förderung bei den FBZ entgegen. Die Förderanträge sind am PC aufzurufen, auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben. Die Forstrevierleiter und die Sachbearbeiter "Förderung" sind Ihnen gerne behilflich.

Bewilligung
Erst mit der Bewilligung des Antrags hat der Antragssteller einen verbindlichen Anspruch auf die Förderung.

Maßnahmendurchführung
Die Maßnahmen, für die Förderungen beantragt wurden, dürfen erst nach der Bewilligung durch das Regierungspräsidium begonnen werden. Ein vorzeitiger Beginn führt dazu, dass der Antrag nicht bewilligt wird.­

Verwendungsnachweis 
Mit Abschluss der Maßnahme trägt der Waldbesitzer die tatsächlich vollzogenen Flächen, Leistungsmengen und Kosten in das Formular „Verwendungsnachweis“ ein und sendet dieses unterschrieben an das Amt für Waldwirtschaft in Offenburg oder an den zuständigen Forstbezirk.